Grundsätzlich beginne ich alle Mandate stets mit einem kostenlosen Vorgespräch. In diesem können Sie mir kurz den Fall darlegen.
Dieses findet im unkomplizierten Wege der Fernkommunikation, in der Regel am Telephon statt. Häufig ist es aber auch sinnvoll, wenn Sie mir Ihre Wünsche, Probleme oder Fragen sowie die dazugehörigen Tatsachen per E-Mail schicken. Auch über Facebook oder WhatsApp können Sie mich – wenn Sie keine Bedenken bzgl. Datenschutz haben – kontaktieren.
Für eine solche erste Besprechung ist normalerweise keine Terminsvereinbarung notwendig. Versuchen Sie einfach, mich zu erreichen, wann es Ihnen passt, auch nach Feierabend oder am Wochenende. Natürlich kann ich nicht immer garantieren, dass ich gerade dann erreichbar bin – versuchen Sie es zur Not einfach später noch einmal.
Vorgespräch soll notwendige Schritte abklären
Anschließend kann ich das weitere Vorgehen abschätzen. Anhand dessen werde ich Ihnen darlegen, in welcher Form Sie meine Dienste benötigen, ob bspw. eine Erstberatung ausreichend ist, ob ich Sie außergerichtlich vertrete oder ob sogar sofortige gerichtliche Schritte notwendig sind. Nachdem ich Ihnen die zu erwartenden Kosten berechnet habe, können Sie sich dann entscheiden, ob Sie mir das Mandat erteilen wollen oder nicht.
Eine umfassende rechtliche Beratung mit professioneller Prüfung Ihres Anliegens und ggf. sogar noch Einschätzung der Erfolgsaussichten ist im Vorgespräch aber nicht möglich. Dies ist schon aus Haftungsgründen in aller Regel nicht zulässig. Ihnen werden aber die Optionen aufgezeigt, die grundsätzlich in Frage kommen könnten.
Falls es sich um ein Spezialgebiet handeln sollte, in dem ich nicht über ausreichend Erfahrungen für Ihre Angelegenheit verfüge, werde ich Sie an Kollegen verweisen, die Ihnen besser weiterhelfen können. In diesem Fall berechne ich Ihnen selbstverständlich keinerlei Kosten.
Kosten erst bei weiterer anwaltlicher Tätigkeit
Eine Vergütung fällt erst dann an, wenn ich Ihnen mitteile, dass weitere Schritte nun tatsächlich Geld kosten werden. In aller Regel erhalten Sie dann von meiner Kanzlei eine Vergütungsvereinbarung über einen Festpreis übersandt, die die genauen Kosten darlegt und die Sie dann annehmen oder ablehnen können.
Gerade bei Verfassungsbeschwerden lässt sich im Vorgespräch grob klären, ob eine solche überhaupt ernsthaft in Betracht kommt. Teilen Sie mir bspw. mit, dass gerade einmal die Klage zum Landgericht erhoben wurde, aber noch kein Urteil vorliegt, kann ich Ihnen in aller Regel sehr zügig mitteilen, dass meine Tätigkeit noch nicht gefragt ist.
Wenn Sie aber eine tiefergehende Prüfung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde anhand der gerichtlichen Urteile oder von Unterlagen benötigen, ist dies schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht kostenlos möglich. Die Kanzlei bietet aber eine solche Analyse Ihres Falles gegen eine Pauschal von in der Regel 1190 Euro inkl. Mwst. an.
Mehr dazu: Prüfung einer Verfassungsbeschwerde
Auch hier gilt: Eine kostenpflichtige Prüfung führen wir erst durch, wenn Sie uns einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag dafür erteilt haben.
(Letzte Aktualisierung: 15.09.2022)